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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Arbeitnehmereigenschaft</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>K&#252;ndigungsschutzklage von Eva Herman gegen den NDR geht weiter</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 17:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt in der Sache von Eva Herman gegen den NDR weiter. Es ist ein Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf den 23. Januar 2009 festgesetzt worden. Es stehen unter anderem die Vernehmung von Jens Riewa und Jo Brauner an. Dazu hei&#223;t es in einer Pressemitteilung des LAG Hamburg vom 26.11.2008: Frau Herman [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt in der Sache von Eva Herman gegen den NDR weiter. Es ist ein Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf den 23. Januar 2009 festgesetzt worden. Es stehen unter anderem die Vernehmung von Jens Riewa und  Jo Brauner an.</p>
<p><span id="more-680"></span></p>
<p>Dazu hei&#223;t es in einer <a href="http://www.hamburg.de/landesarbeitsgericht/906222/pressemeldung-2008-3.html" target="_blank">Pressemitteilung des LAG Hamburg vom 26.11.2008</a>:</p>
<blockquote><p>Frau Herman greift zwei K&#252;ndigungen des NDR vom 18. (fristlos) und 25. September 2007 (zum 31. Dezember 2007) an und begehrt die Feststellung, dass das behauptete Arbeitsverh&#228;ltnis auch nicht durch eine Befristungsabrede am 31.Dezember 2007 geendet habe. Im Streit ist zun&#228;chst, ob zwischen den Parteien &#252;berhaupt ein Arbeitsverh&#228;ltnis bestanden hat und weiterbesteht oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverh&#228;ltnis handelt. Hierbei geht es u.a. um den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in eine betriebliche Organisation. Zur Kl&#228;rung dieser Frage hat das Landesarbeitsgericht heute eine Beweisaufnahme angeordnet. Es werden Zeugen geh&#246;rt</p>
<p>&#252;ber die Behauptung der Kl&#228;gerin, der Chefsprecher der Tagesschau habe die Einsatzplanung stets nach den betrieblichen Erfordernissen erstellt und den Sprecherinnen und Sprechern ihre Dienste ohne vorherige konkrete Absprache zugewiesen,</p>
<p>und &#252;ber die Behauptung der Beklagten, alle Eins&#228;tze der Kl&#228;gerin als Nachrichtensprecherin seien von den Parteien im Vorwege einvernehmlich festgelegt und die Dienstpl&#228;ne seien erst nach diesen Absprachen erstellt worden.</p>
<p>Termin zur Beweisaufnahme und zur Fortsetzung der m&#252;ndlichen Verhandlung wurde anberaumt auf Freitag, den 23. Januar 2009, 9:30 Uhr, Saal 419, Osterbekstr. 96.</p>
<p>(Az. 3 Sa 58/08)</p></blockquote>
<p>Der Spiegel berichtet in seiner <a href="http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,592930,00.html" target="_blank">Onlineausgabe</a> unter anderem:</p>
<blockquote><p>Im Berufungsverfahren scheinen die Dinge besser f&#252;r Herman zu laufen: Nach einem fr&#252;heren Termin hatte der Vorsitzende Richter erkl&#228;rt, er k&#246;nnen eine Verherrlichung des Nationalsozialismus aus Hermans Aussagen nicht entnehmen. Der Richter machte auch deutlich, dass Herman durchaus Aussicht auf Erfolg habe.</p>
<p>Das Gericht k&#246;nne anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverh&#228;ltnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Der Prozess wird am 23. Januar fortgesetzt.</p></blockquote>
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		<title>LAG Kiel: Freiwilliges soziales Jahr begr&#252;ndet keine Arbeitnehmereigenschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Nov 2008 08:53:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenhilfeverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein &#8211; 2 Ta 163/08 hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden, dass jemand der ein freiwilliges soziales Jahr macht nicht automatisch zum Arbeitnehmer des Betriebes wird. Eine K&#252;ndigung ist gleichwohl m&#246;glich. Aus dem Beschluss (bearbeitet und gek&#252;rzt): Sachverhalt: Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Kl&#228;gerin gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe f&#252;r die Durchf&#252;hrung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein &#8211; 2 Ta 163/08 hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden, dass jemand der ein freiwilliges soziales Jahr macht nicht automatisch zum <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> des Betriebes wird. Eine K&#252;ndigung ist gleichwohl m&#246;glich.</p>
<p><span id="more-540"></span></p>
<p>Aus dem Beschluss (bearbeitet und gek&#252;rzt):</p>
<p><strong>Sachverhalt</strong>:<br />
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Kl&#228;gerin gegen die Versagung der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/prozesskostenhilfe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Prozesskostenhilfe">Prozesskostenhilfe</a> f&#252;r die Durchf&#252;hrung eines Rechtsstreits. Die Kl&#228;gerin ist im Jahr 1991 geboren. Mit der Beklagten hat sie am 08.02.2008 eine Vereinbarung &#252;ber die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres getroffen. Danach erkl&#228;rte sich die Kl&#228;gerin bereit, in der Zeit vom 01. 03.2008 bis 30.09.2008 ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur F&#246;rderung eines freiwilligen sozialen Jahres abzuleisten. Die Kl&#228;gerin sollte ein monatliches Taschengeld von 130 EUR netto erhalten, daneben als Ersatz f&#252;r freie Unterkunft und Verpflegung einen Betrag in H&#246;he von 190 EUR. Gem&#228;&#223; Ziff. 6 der Vereinbarung <strong>war die M&#246;glichkeit einer K&#252;ndigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart worden</strong>. Die Beklagte hat mit Schreiben vom 01.07.2008, zugegangen am 09.07.2008, das Vertragsverh&#228;ltnis zum 31.07.2008 gek&#252;ndigt. Diese K&#252;ndigung hat die Kl&#228;gerin am 25.07.2008 angegriffen. gleichzeitig hat sie beantragt, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Die beantragte Prozesskostenhilfe ist mit Beschluss vom 25.08.2008 wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt worden. Mit Beschluss vom 08.09.2008 hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass die Parteien sich Streit beendend verglichen haben. Gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe hat die Kl&#228;gerin am 05.09.2008 sofortige Beschwerde eingelegt, der das Arbeitsgericht nicht abgeholfen hat.</p>
<p><strong>Entscheidungsgr&#252;nde</strong>:<br />
Die sofortige Beschwerde der Kl&#228;gerin hat nicht Erfolg. Zutreffend hat das Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt, § 114 ZPO. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den angefochtenen Beschluss sowie den Beschluss vom 08.09.2008 zur Nichtabhilfe verwiesen.<br />
Erg&#228;nzend ist daraufhin zu verweisen, dass das Gesetz zur F&#246;rderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJG) nicht bezweckte, Arbeitsverh&#228;ltnisse zu regeln. Vielmehr verfolgt der Freiwilligendienst u.a. das Ziel der St&#228;rkung der Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung und des Selbstbewusstseins junger Menschen. Der Freiwilligendienst ist ganzt&#228;gig als &#252;berwiegend praktische Hilfst&#228;tigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen gestaltet. Dabei erfolgt eine p&#228;dagogische Begleitung. Dies zeigt, dass die erzieherische Komponente im Vordergrund steht. Zwar soll der/die Freiwillige Hilfst&#228;tigkeiten erbringen, jedoch nicht als Arbeitnehmer. <strong>Die K&#252;ndigungsfrist ist auch nicht unangemessen kurz bemessen. Bei einem Dienstverh&#228;ltnis kann die K&#252;ndigung, wenn die Verg&#252;tung nach Monaten bemessen ist, sp&#228;testens am 15. zum Schluss des Kalendermonats ausgesprochen werden.</strong> Diese Frist ist eingehalten. Das Arbeitsgericht hat daher zu Recht Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt. Die Beschwerde ist daher zur&#252;ckzuweisen. (&#8230;)</p>
<p>Vorinstanz: 6 Ca 2077 b/08 Arbeitsgericht L&#252;beck</p>
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