Keine Sanktion wegen nicht erfolgter Bewerbungen wenn die Bewerbungen sinnlos wären
Erstellt von RA-Felsmann am 25. Januar 2010
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet ist sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das Sozialgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass es Widersprüchlich und daher rechtswidrig ist, wenn die ARGE auf der einen Seite dem Arbeitslosen durch das Angebot einer Arbeitsgelegenheit bescheinigt wird, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “in absehbarer Zeit nicht möglich ist” (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II) auf der anderen Seite aber fünf bis zehn Bewerbungen verlangt.
Tags: Arbeitsangebot, Arbeitslosengeld, Hartz 4, Sanktion, Sanktionsbescheid, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



