Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit berechtigt. Voraussetzung ist, dass  durch die Arbeitsgelegenheit (AGH) der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann.[...]