Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

LAG Berlin: Kein Verbot von „Flash-Mob”- Aktionen im Arbeitskampf

Erstellt von RA-Felsmann am 30. September 2008

Das Landesarbeitsgericht Berlin – 5 Sa 967/08 – hat entschieden, dass sogenannte „Flash-Mob”- Aktionen ein zulässiges Mittel im sind. Dei Gewerkschaft verdi hatte Mitglieder dazu aufgerufen in bestreikten Betrieben z.B. den Kassenbereich zu blockieren.

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ArbG Berlin: Verdi darf ohne Vorlauffrist streiken

Erstellt von RA-Felsmann am 1. Mai 2008

Arbeitsgericht Berlin – 58 Ga 6014/08 – lässt Streikmaßnahme ohne Einhaltung einer von 24 Stunden zu
Das Arbeitsgericht Berlin hat am heutigen Tag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verboten worden war, Streikmaßnahmen bei der BVG ohne Einhaltung einer angemessenen Vorlauffrist durchzuführen. Derartige Streikmaßnahmen können daher ohne Vorankündigung erfolgen.

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