LAG Berlin: Kein Verbot von „Flash-Mob"- Aktionen im Arbeitskampf
Das Landesarbeitsgericht Berlin – 5 Sa 967/08 – hat entschieden, dass sogenannte „Flash-Mob“- Aktionen ein zulässiges Mittel im Arbeitskampf sind. Dei Gewerkschaft verdi hatte Mitglieder dazu aufgerufen in bestreikten Betrieben z.B. den Kassenbereich zu blockieren.