Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe ist zweckbestimmte Einnahme und darf nicht auf Hartz 4 angerechnet werden
Erstellt von RA-Felsmann am 7. April 2009
Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf – Az.: S 35 AS 12/07 -hat entschieden, dass eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV”) angerechnet werden darf, und damit einer Düsseldorfer Klägerin Recht gegeben. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Anrechnung, Arbeitslosenhilfe, Hartz IV, Jobcenter, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | 1 Kommentar »



