Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe ist zweckbestimmte Einnahme und darf nicht auf Hartz 4 angerechnet werden
Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf – Az.: S 35 AS 12/07 -hat entschieden, dass eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet werden darf, und damit einer Düsseldorfer Klägerin[...]