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Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe ist zweckbestimmte Einnahme und darf nicht auf Hartz 4 angerechnet werden

Erstellt von RA-Felsmann am 7. April 2009

Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf – Az.: S 35 AS 12/07 -hat entschieden, dass eine Nachzahlung von nicht als Einkommen oder Vermögen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („”) angerechnet werden darf, und damit einer Düsseldorfer Klägerin Recht gegeben. Zum vollständigen Artikel »

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