Das Oberlandesgericht Oldenburg -5 U 22/07 – hat entschieden, dass einem privatversicherten Patienten alternativ zum Anspruch auf Erstattung von Nachbehandlungskosten ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zusteht, soweit der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers des Zahnarztes unbrauchbar ist. Das ist[...]