Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Das Bundessozialgericht – B 11 AL 17/08 R – hat aktuell entschieden, dass ein Widerspruch gegen Betriebsübergang sperrzeitneutral neutral ist. Das bedeutet es wirkt sich nicht aus ob man einen Widerspruch einlegt. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kommt es allein darauf[...]


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