ArbG Hannover: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Datenmissbrauchs
Erstellt von RA-Felsmann am 11. März 2008
Das Arbeitsgericht Hannover – 10 Ca 250/01 – hat entschieden, dass Datenmissbrauch in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung anzusehen ist, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Wenn ein Arbeitnehmer sich widerrechtlich in den Besitz von User ID und Codes des Vorgesetzten bringt, dann stellt dieses Verhalten eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Zum vollständigen Artikel »
Tags: - Kündigung, Arbeitsrecht, Auflösungsvertrag, außerordentliche Kündigung, Datenmissbrauch, Kündigung, VertragspflichtverletzungAbgelegt unter - Kündigung, Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



