Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten

Erstellt von RA-Felsmann am 16. Januar 2009

Das Bundesarbeitsgericht – 3 AZR 900/07 – hat entschieden, dass Klauseln nach denen der zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Zum vollständigen Artikel »

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Arbeitsagentur: Ausbildungsbonus bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen

Erstellt von RA-Felsmann am 4. September 2008

Die Bundesagentur für Arbeit will Betriebe die zusätzlich Lehrlinge ausbilden mit dem sogenannten fördern. Betriebe die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung.

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BAG: Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung von Studienkosten

Erstellt von RA-Felsmann am 20. März 2008

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 9 AZR 186/07 – hat die Klage eines Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehns eines Auszubildenden aufgrund des Transparenzgebotes abgewiesen. Der Vertrag hatte die Voraussetzungen unter denen der Auszubildende nach Abschluss seines Studiums bei dem eingestellt werden sollte nicht klar genannt.

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