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LArbG BW: Arbeitslohn von Praktikanten die wie Arbeitnehmer arbeiten

Erstellt von RA-Felsmann am 31. Mai 2008

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8.2.2008 – 5 Sa 45/07 entschieden, das wenn der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund steht, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse überwiegt, eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig ist .

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Tags: Arbeitsleistung, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Ausbildungszweck, Lohnwucher, Praktikum, Sittenwidirgkeit, übliche Vergütung

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