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LAG SH: Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

Erstellt von RA-Felsmann am 25. Juli 2008

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 6 TaBV 46/07 – hat entschieden, dass ausländerfeindliche Äußerungen allein keinen besonderen Kündigungsgrund darstellen. Im vorliegenden Fall war der Arbeitnehmerin vorgeworfen worden eine Kollegin als Kanakenfreundin bezeichnet zu haben. Dieser Vorwurf konnte aber von der Arbeitgeberin nicht nachgewiesen werden.

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