Mietzuschuss für Azubis ohne Anrechnung von Kindergeld

Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 17404/07 – hat entschieden, dass ein Auszubildender der einen Mietzuschuss beim Träger der Grundsicherungsleistung beantragt hat einen Anspruch darauf hat, dass sein Einkommen ohne Berücksichtigung seines Kindergeldes als Einkommen hat.


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