Erstellt von RA-Felsmann am 21. Januar 2009
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 17404/07 – hat entschieden, dass ein Auszubildender der einen Mietzuschuss beim Träger der Grundsicherungsleistung beantragt hat einen Anspruch darauf hat, dass sein Einkommen ohne Berücksichtigung seines Kindergeldes als Einkommen hat. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 17. Juli 2008
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden – L 4 KR 6527/06, dass Auszubildende keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) haben. Dies gilt auch dann, wenn sie unter 400 EURO verdienen. Es erfolgt keine Gleichstellung von Auszubildenden mit beitragsfreien Geringverdienern.
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Erstellt von RA-Felsmann am 15. Juni 2008
Das Sozialgericht Schleswig – S 3 AS 213/08 ER – hat im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes entschieden, dass nach § 22 Abs 7 SGB II ein Auszubildender im Sinne der Norm einen Zuschuss zu seinen ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhält. Ungedeckt sind dabei diese Kosten nur dann, wenn sie auch nach Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Auszubildenden ungedeckt sind. Dabei setzt § 22 Abs 7 S 1 SGB II eine vollständige Bedürftigkeitsprüfung nach §§ 9, 11, 12 SGB II voraus, bei der das dem Auszubildenden zur Verfügung stehende Kindergeld als dessen Einkommen zu berücksichtigen ist.
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