Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 17404/07 – hat entschieden, dass ein Auszubildender der einen Mietzuschuss beim Träger der Grundsicherungsleistung beantragt hat einen Anspruch darauf hat, dass sein Einkommen ohne Berücksichtigung seines Kindergeldes als Einkommen hat.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden – L 4 KR 6527/06, dass Auszubildende keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) haben. Dies gilt auch dann, wenn sie unter 400 EURO verdienen. Es erfolgt keine[...]
Das Sozialgericht Schleswig – S 3 AS 213/08 ER – hat im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes entschieden, dass nach § 22 Abs 7 SGB II ein Auszubildender im Sinne der Norm einen Zuschuss zu seinen ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft[...]