SGB II Leistungen auch für Schüler, Auszubildende und Studenten
Was viele nicht wissen ist, dass auch Schüler, Auszubildende und Studenten unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche auf SGB II Leistungen haben. Auch hier wehrt die Behörde gestellte Anträge regelmäßig ab, so dass zahlreiche Auszubildende und Studenten auf die ihnen zustehenden Leistungen[...]