Chance für befristet eingestellte ARGE Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2010 – 7 AZR 843/08 entschieden, das ein großer Teil der Befristungen in Arbeitsverträgen von ARGE Mitarbeitern unwirksam sind. Die Bundesagentur durfte die Befristung lediglich auf den Hauhaltsplan sein nicht zulässig.

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer[...]


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