Beratungshilfe: Wer hat Anspruch, für welche Fälle, wo und wie kann man Sie beantragen
Erstellt von RA-Felsmann am 18. Februar 2008
Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Sie ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit einem rechtlichen Problem, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Der Anwalt darf eine Pauschalvergütung in Höhe von 10,00 Euro nehmen.
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