Eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen stellt keinen Kündigungsgrund dar
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Das Bundesarbeitsgericht BAG) hat entschieden 2 AZR 1037/06, dass es der freien Unternehmerentscheidung entspricht, wenn ein Arbeitgeber eine Sparte aus seinem Betrieb einstellt. Wenn daraufhin das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers entfällt dann ist dieser ordentlich kündbar.
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