Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 607/07 – hat entschieden, dass wenn die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes an ein anderes Bewachungsunternehmen als bisher vergibt, liegt kein Betriebsübergang vor, wenn es sich um eine reine Auftragsnachfolge handelt. Eine solche[...]