Erstellt von RA-Felsmann am 23. Januar 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Januar 2010 – 7 ABR 79/08 – beschlossen, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen kann, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 11. März 2009
Das Bundesarbeitsgericht – 1 ABR 87/07 – hat entscheiden, dass das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.
Ein Fall der Mitbestimmung kommt in Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer bezieht und nicht schon gesetzlich geregelt ist. Ein sog. Globalantrag des Betriebsrats, mit dem dieser die Mitbestimmungspflichtigkeit jeglichen Verlangens nach der Abgabe inhaltlich gleichlautender Schweigeverpflichtungen festgestellt wissen will, kann keinen Erfolg haben. Er erfasst auch Fälle, in denen sich die Schweigeverpflichtung auf das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer bezieht oder bereits gesetzliche Schweigepflichten – etwa nach § 17 UWG – bestehen.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgericht hat deshalb, wie schon die Vorinstanzen, den Antrag eines Betriebsrats abgewiesen, mit dem dieser die Feststellung begehrte, dass er in sämtlichen Fällen mitzubestimmen habe, in denen der Arbeitgeber von Arbeitnehmern den Abschluss formularmäßiger, standardisierter Verschwiegenheitsvereinbarungen verlangt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. März 2009 – 1 ABR 87/07 -
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2007 – 5 TaBV 223/06 -
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 25/09
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Erstellt von RA-Felsmann am 23. Oktober 2008
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte über einen Internetzugang eines Betriebsrates zu entscheiden. Darüber hatte ich bereits berichtet. Den ursprünglichen Artikel finden Sie hier. Nun ist das Urteil veröffentlicht worden. Neu an dem Urteil ist, dass Arbeitgeber nun regelmäßig einen Internetzugang zu gewähren haben werden.
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Erstellt von RA-Felsmann am 30. August 2008
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – 17 TaBV 607/08 – hat eine Entscheidung zum Internetzugang für Betriebsräte getroffen. Das Landesarbeitsgericht ging dabei noch über noch über die Vorgaben des LAG Köln – 7 TaBV 25/07 – hinaus das dem Betriebsrat lediglich einen PC zugesprochen hatte. Dazu heißt es in der Pressemitteilung: Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Zugang zum Internet.
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Erstellt von RA-Felsmann am 12. August 2008
Das Arbeitsgericht Berlin hat beschlossen – 76 BV 13504/07 – dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unterrichten muss wenn die Arbeitnehmerin dies ausdrücklich ablehnt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein konkreter Anlass besteht. Ein solcher Anlass kann die konkrete Befürchtung sein, dass die Mutterschutzvorschriften nicht eingehalten werden.
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Erstellt von RA-Felsmann am 29. Juli 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 4 TaBV 1/08 I – hat entschieden, das ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nicht allein deswegen kündigen darf, weil Sie ihren Ehemann bei einem mit der Personalabteilung geführten Telefonat mithören ließ. Dies verletze zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht des anderen Mitarbeiters. Dies rechtfertige aber lediglich eine Abmahnung.
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