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LAG Hessen: AGG Betriebsratsschulung ist vom Arbeitgeber zu tragen

Erstellt von RA-Felsmann am 11. Mai 2008

Das Hessische Landesarbeitegericht – 9 TaBV 84/07 hatte sich mit der Frage zu beschäftigen ob die Kosten einer zum Thema AGG auch dann vom Arbeitgeber zu übernehmen sind, wenn kurze Zeti später ein Inhouse – Seminar beim Arbeitgeber stattfindet. Das LAG hält eine solche Schulung unabhängig davon für erforderlich, dass konkrete Diskriminierungen oder Ungleichbehandlungen bisher im Betrieb nicht festgestellt werden konnten.

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