LAG Hessen: AGG Betriebsratsschulung ist vom Arbeitgeber zu tragen
Erstellt von RA-Felsmann am 11. Mai 2008
Das Hessische Landesarbeitegericht – 9 TaBV 84/07 hatte sich mit der Frage zu beschäftigen ob die Kosten einer Betriebsratsschulung zum Thema AGG auch dann vom Arbeitgeber zu übernehmen sind, wenn kurze Zeti später ein Inhouse – Seminar beim Arbeitgeber stattfindet. Das LAG hält eine solche Schulung unabhängig davon für erforderlich, dass konkrete Diskriminierungen oder Ungleichbehandlungen bisher im Betrieb nicht festgestellt werden konnten.
Tags: Arbeitsrecht, Betriebsratsschulung, Betriebsvereinbarung, Diskriminierung, VerhältnismäßigkeitAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



