Das Arbeitsgericht Berlin – 2 Ca 3632/08 – hat eine gegenüber einer Kassiererin in einem Einzelhandelsunternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtswirksam bestätigt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Klägerin Pfandbons, die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zu[...]