BAG: Internet für den Betriebsrat
Erstellt von RA-Felsmann am 23. Januar 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Januar 2010 – 7 ABR 79/08 – beschlossen, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen kann, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
Tags: Arbeitsrecht, Betriebsrat, BetrVG, Computer, InternetzugangAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



