Verhaltensbedingte Kündigung des wegen Zuhälterei strafrechtlich verurteilten Mitarbeiters durch Kommune ist wirksam
Erstellt von RA-Felsmann am 13. Februar 2009
Das Landesarbeitsgericht Hamm – 17 Sa 1567/08 – hat entschieden, dass ein Mitarbeiter einer Kommune der vom Landgericht wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist außerordentlich gekündigt werden kann. Zum vollständigen Artikel »
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