Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 6 Sa 522/07, hat entschieden, dass kein Entschädigungsansruch nach dem AGG besteht, wenn der Bewerber zum einen nciht so geeignet ist wie die eingestellte Bewerberin und zum anderen seine Bewerbung nicht ernsthaft ist.
Das Arbeitsgericht Hamburg – 20 Ca 105/07 hat entschieden, dass der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle einer Sozialpädagogin für ein aus[...]
Das Landesarbeitsgericht Baden Würtemberg hat entschieden – Beschluss vom 13.8.2007, 3 Ta 119/07, dass eine Diskriminierung nach dem AGG eine subjektiv ernsthafte Bewerbung voraussetzt.