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Polizei darf nur in Eilfällen eine Blutentnahme anordnen

Erstellt von RA-Felsmann am 14. März 2009

Das Brandenburgische Oberlandesgericht – 2 Ss 69/08 – hat Entschieden, dass grundsätzlich erst einmal der Versuch unternommen werden muss einen Richter zu erreichen bevor die wegen des Verdachts einer durch die Polizei angeordnet wird. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Oberlandesgericht jedoch kein . Zum vollständigen Artikel »

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