Polizei darf nur in Eilfällen eine Blutentnahme anordnen
Erstellt von RA-Felsmann am 14. März 2009
Das Brandenburgische Oberlandesgericht – 2 Ss 69/08 – hat Entschieden, dass grundsätzlich erst einmal der Versuch unternommen werden muss einen Richter zu erreichen bevor die Blutentnahme wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt durch die Polizei angeordnet wird. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Oberlandesgericht jedoch kein Beweisverwertungsverbot. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Beweisverwertungsverbot, Blutentnahme, Strafrecht, TrunkenheitsfahrtAbgelegt unter Strafrecht | Keine Kommentare »


