BAG: Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung von Studienkosten
Erstellt von RA-Felsmann am 20. März 2008
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 9 AZR 186/07 – hat die Klage eines Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehns eines Auszubildenden aufgrund des Transparenzgebotes abgewiesen. Der Vertrag hatte die Voraussetzungen unter denen der Auszubildende nach Abschluss seines Studiums bei dem Arbeitgeber eingestellt werden sollte nicht klar genannt.
Tags: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitsrecht, Ausbildung, Darlehen, Transparenzgebot, Vertragsbedingungen, Zu anderen ThemenAbgelegt unter Arbeitsrecht, Zu anderen Themen | Keine Kommentare »



