Erstellt von RA-Felsmann am 12. Dezember 2009
Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei einem Geschenk der Fall ist. Damit hat das Sozialgericht Dortmund anders als das Sozialgericht Detmold für die Hartz 4 Empfänger entschieden.
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Darlehn,
Einkommen,
Einkommensanrechnung,
Sozialrecht
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Erstellt von RA-Felsmann am 6. Dezember 2009
Das Sozialgericht Detmold – S 18 (23) AS 107/08 – hat entschieden, dass sich die Bezüge eines Hartz 4 Empfängers mindern wenn er von seinen Eltern finanziell unterstützt wird. Das gelte auch für den Fall, dass eine generelle Rückzahlungspflicht vereinbart wurde ohne das ein konkreter Zeitpunkt benannt wurde. Das Sozialgericht hat die Berufung zugelassen.
Aus dem Urteil ergibt sich der folgende Hinweis für alle die in der selben Situation sind:
Wenn einem Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Darlehn gewährt wird, dass sollte auf jeden Fall ein fester Rückzahlungszeitpunkt im Darlehnsvertrag genannt werden. Es reicht nicht aus wenn das Darlehn “nach Kräften” zurück gezahlt werden muss.
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Anrechnung,
Arbeitslosengeld,
Darlehn,
Einkommen,
Hartz IV,
Sozialrecht
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