Hartz IV: Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf geltend machen
Erstellt von RA-Felsmann am 6. Januar 2009
Arbeitslose, die aufgrund eines Diabetes mellitus vom Typ IIa auf besondere Diabetes-Kost angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes II. Das hat das Hessische Landessozialgericht – L 7 AS 241/06 ER; L 7 B 270/06 AS – entschieden. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem sogenannten „Ansparanteil” des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmalige besondere Bedarfe gedacht sei.
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