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BAG gibt Domio-Therie auf

Erstellt von RA-Felsmann am 18. Februar 2008

Kann der Arbeitgeber in Fällen der vorliegenden Art im Kündigungsschutzprozess aufzeigen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sog. Dominotheorie – nicht wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam. In diesen Fällen ist der Fehler für die Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers nicht ursächlich geworden und die Sozialauswahl daher rechtlich als ausreichend anzusehen.

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Tags: - Kündigung, Arbeitsrecht, Betriebszugehörigkeit, Dominotheorie, Kündigungsschutzklage, Sozialauswahl

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