SG Berlin zur Übernahme von Doppelmieten und Mietkaution
Erstellt von RA-Felsmann am 3. Dezember 2008
Das Sozialgericht Berlin - 37 AS 29504/07 - hat entschieden dass ein Arbeitslosengeld II Empfänger der den Antrag auf Übernahme der Kaution und der Doppelmiete erst nach Abschluss des neuen Mietvertrages gestellt hat trotzdem einen Anspruch auf Kostenübernahme haben kann. Es kann weder der Regelung des § 22 SGB II noch dem allgemeinen Grundsatz zur Vermeidung unnötiger Kosten gemäß § 2 SGB II die Forderung entnommen werden, dass Hilfebedürftige ihre Wohnung schon vor Auffinden einer neuen Wohnung kündigen müssen, um die bei Einhaltung von Mietkündigungsfristen regelmäßig entstehenden Überschneidungszeiträume zu vermeiden.
Tags: - Kosten der Unterkunft, Arbeitslosengeld, ARGE, Doppelmiete, Jobcenter, Kostensenkungsaufforderung, Mietkaution, SozialrechtAbgelegt unter - Kosten der Unterkunft, Sozialrecht | Keine Kommentare »



