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BAG: Doppelte Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Mai 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 382/07 – hat ein Urteil des LAG Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

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Tags: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Benachteiligungsverbot, Betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel, Klausel, Schriftform, Treu und Glauben

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