BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten
Erstellt von RA-Felsmann am 20. September 2008
Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 560/07 – hat entschieden, dass wenn eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch macht das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes betriebliches Erfordernis.
Tags: - Kündigung, Arbeitsrecht, betriebliches Erfordernis, ehrenamtlich, GleichstellungsbeauftragteAbgelegt unter - Kündigung, Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



