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ArbG Cottbus: Personenbedingte Kündigung nach nicht bestandener innerbetrieblicher Qualifizierung

Erstellt von RA-Felsmann am 14. August 2008

Arbeitsgericht Cottbus – 7 Ca 1594/06 – hat entschieden, dass selbst wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Kündigung eine innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme und der Arbeitnehmer die nicht erfolgreich beendet das keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung darstellt. Der Arbeitnehmer kann in so einem Fall lediglich betriebsbedingt gekündigt werden.

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