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ArbG Naumburg: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholsucht

Erstellt von RA-Felsmann am 7. September 2008

Das Arbeitsgericht Naumburg - 1 Ca 956/07 - hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen lang anhaltender Alkoholsucht des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der krankheitsbedingten Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Dabei habe der Arbeitgeber auch die Regelung des § 84 Abs 2 SGB 9 (Betriebliches Eingliederungsmanagement) als Ausprägung des das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beachten. Wenn der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführt, erhöhe sich seine Darlegungs- und Beweislast für die fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

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Tags: - Kündigung, Alkohol, Arbeitsrecht, außerordentliche Kündigung, Eingliederungsmanagement, krankheitsbedingt, Kündigungsschutz

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