BAG: Eingruppierung eines Landschaftsgärtners
Das Bundesarbeitsgericht – 4 AZR 484/07 – hat entschieden, dass ein Landschaftsgärtner der Baumkontrollen im Wege des Visual Tree Assessment durchführt und höher eingruppiert werden möchte darlegen muss, das seine Arbeit eine besondere Umsicht und Fachkenntnisse erfordert.