Erstellt von RA-Felsmann am 17. Juni 2010
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Juni 2010 im Verfahren B 14 AS 46/09 R entschieden, dass eine Zuwendung von dritter Seite dann, wenn es sich um ein Darlehen handelt, nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Das Bundessozialgericht hat damit eine abschließende Entscheidung zu Verwandtendarlehn getroffen. Das Thema war zuvor von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden. Entscheidender Punkt ist ob eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 12. Dezember 2009
Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei einem Geschenk der Fall ist. Damit hat das Sozialgericht Dortmund anders als das Sozialgericht Detmold für die Hartz 4 Empfänger entschieden.
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. Dezember 2009
Das Sozialgericht Detmold – S 13 AS 3/09 – hat entschieden, dass ein Lottogewinn anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II ist. Die vorher gezahlten Kaufpreise für die Lotterielose seien auch nicht als gewinnmindernd zu berücksichtigen, da das Kaufen der Lose wegen der geringen Gewinnchancen wirtschaftlich unvernünftig sei. Das Sozialgericht hat die Berufung zugelassen.
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