Erstattete Fahrtkosten sind kein Einkommen bei Leistungsbezug nach dem SGB II !
Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Juni 2010 im Verfahren B 14 AS 46/09 R entschieden, dass eine Zuwendung von dritter Seite dann, wenn es sich um ein Darlehen handelt, nicht als Einkommen im Sinne des § 11[...]
Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei[...]
Das Sozialgericht Detmold – S 13 AS 3/09 – hat entschieden, dass ein Lottogewinn anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II ist. Die vorher gezahlten Kaufpreise für die Lotterielose seien auch nicht als gewinnmindernd zu berücksichtigen, da das Kaufen der[...]
2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Impressum || Datenschutz || AGB