Verpflegung im Krankenhaus jetzt auch in Aachen keine Einnahme für ALG II Empfänger
Erstellt von RA-Felsmann am 13. Januar 2009
Das Sozialgericht Aachen - S 6 AS 45/08 – hat entschieden, dass nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Einkommen lediglich Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen sind, nicht aber die Vollverpflegung in einem Krankenhaus.
Tags: Arbeitslosengeld, ARGE, Einnahme, Hartz IV, Jobcenter, Sozialrecht, VerpflegungAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



