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BAG: Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann nur hinsichtlich der Laufzeit verlängert werden

Erstellt von RA-Felsmann am 17. Januar 2008

Anderenfalls handelt es sich um einen Neuabschluss eines weiteren befristeten Vertrages. Die ist dann zumeist unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat damit seine Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 fortgeführt – 7 AZR 603/06. Zum vollständigen Artikel »

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