BAG: Annahmeverzug im Krankheitsfall bei Beschäftigungsmöglichkeit
Erstellt von RA-Felsmann am 27. August 2008
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers entfällt, wenn der Zeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgelaufen ist und der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht in der Lage ist, die vertragsgemäße Arbeit zu erbringen. Daran ändert auch das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nichts.
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