Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 906/07 – hat entschieden, dass wenn ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang“ zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe beschränkt, dann führt das zu[...]