Sozialgerichte gewähren Fahrtkosten zu Meldeterminen
Erstellt von RA-Felsmann am 6. Februar 2008
Das Sozialgericht Nürnberg und das Landessozialgericht Bayern haben entschieden, dass die Festlegung, dass erst ab der Überschreitung einer Bagatellgrenze von 6 Euro eine Fahrtkostenerstattung zu leisten ist.
Tags: Arbeitslosengeld, Bagatellgrenze, Ermessen, Fahrtkosten, Grundsicherung, Hartz IV, Meldetermin, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



