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Sozialgerichte gewähren Fahrtkosten zu Meldeterminen

Erstellt von RA-Felsmann am 6. Februar 2008

Das Sozialgericht Nürnberg und das Landessozialgericht Bayern haben entschieden, dass die Festlegung, dass erst ab der Überschreitung einer von 6 Euro eine Fahrtkostenerstattung zu leisten ist.

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