Unzulässigkeit der Aufrechnung mit dem Erstattungsanspruch im Rahmen von Hartz 4
Erstellt von RA-Felsmann am 12. Februar 2010
Das Sozialgericht Koblenz hat schon am 05.04.2007 (Aktenzeichen: S 11 AS 635/06) entschieden, dass laufende Geldleistungen nach dem SGB 2 nach § 43 S 1 SGB 2 mit einem Erstattungsanspruch nur aufgerechnet werden dürfen, wenn der Erstattungsanspruch darauf beruht, dass der Hilfebedürftige vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Wenn der Erstattungsanspruch auf der Anrechnung erzielten Nebeneinkommens beruht, das der Hilfebedürftige ordnungsgemäß angezeigt hat, darf während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Aufrechnung nicht erfolgen. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Aufrechnung, Erstattungsbescheid, Grundsicherung, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



