ARGE muss beim Umzug zerstörte Möbel als Erstausstattung zahlen
Erstellt von RA-Felsmann am 27. Dezember 2009
Das Bundessozialgericht – B 4 AS 77/08 R – hat entschieden, dass die Ersatzbeschaffung ist der Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen dann wertungsmäßig gleich zu setzen ist, wenn vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind.
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