Manche Jobcenter versuchen alles um den Leistungsempfängern Ihren Willen auf zu zwingen. Im vorliegenden Fall sollte ein Hartz 4-Empfänger gezwungen werden zum Gesundheitsamt zu gehen. Das Jobcenter erließ einfach einen sogenannten Eingliederungsverwaltungsakt. Zu unrecht.