BAG: Keine Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer „betrieblichen Fahrerlaubnis”
Erstellt von RA-Felsmann am 5. Juni 2008
Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 984/06 – hat entschieden, dass wenn ein öffentliches Personennahverkehrsunternehmen als Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein dem Arbeitnehmer eine „betriebliche Fahrerlaubnis” erteilt und diese dann durch den Betriebsleiter wieder entzogen wird, rechtfertigt dies für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen. Der Entzug einer zusätzlich vom Arbeitgeber zum Führerschein erteilten „betrieblichen Fahrerlaubnis” steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da ihre Erteilung und ihr Entzug nach vom Arbeitgeber selbst erstellten Regeln erfolgt. Ansonsten hätte es der Arbeitgeber in der Hand, sich selbst Kündigungsgründe zu schaffen und die Regelungen zur verhaltensbedingten Kündigung bei Arbeitsvertragspflichtverletzungen zu umgehen.
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