BGH: Strafsache gegen Polizeibeamte muss vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt werden
Erstellt von RA-Felsmann am 11. Januar 2008
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 10.1.2008 – 3 StR 463/07 – ein Urteil des Landgerichts Lübeck aufgehoben. Das LG hatte eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge von zwei Polizisten abgelehnt, die einen alkoholisierten Jugendlichen ca. 10 Kilometer außerhalb bewohnten Gebietes hatten aussteigen lassen.
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