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Keine Fahrtenbuchauflage ohne Anhörung des Halters als Zeugen

Erstellt von RA-Felsmann am 15. Februar 2010

Der Verwaltungsgerichtshof  Baden-Württemberg -  10 S 1499/09 – hat beschlossen, dass es zur Verpflichtung der Bußgeldbehörde und somit zu den angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften erforderlich ist den Kraftfahrzeughalters als Zeuge anzuhören wenn dieser keinesfalls der Fahrer sein kann. Zum vollständigen Artikel »

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