BSG: Keine Fahrkosten für Ein-Euro-Jobber

Das Bundessozialgericht – B 14 AS 66/07 R – hat entschieden, dass Hilfebedürftigen die sich im SGB II – Bezug befinden und die einen Ein-Euro-Job machen keine zusätzlichen Kosten zu erstatten sind. Die Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber reiche aus.


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