BSG: Keine Fahrkosten für Ein-Euro-Jobber
Erstellt von RA-Felsmann am 14. November 2008
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 66/07 R – hat entschieden, dass Hilfebedürftigen die sich im SGB II – Bezug befinden und die einen Ein-Euro-Job machen keine zusätzlichen Kosten zu erstatten sind. Die Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber reiche aus.
Tags: Arbeitslosengeld, Ein-Euro-Job, Fahrtkosten, Grundsicherung, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | 1 Kommentar »



