OLG Hamm: Pflichtverteidiger im OWI-Verfahren
Erstellt von RA-Felsmann am 11. Januar 2010
Das OLG Hamm – 5 Ss OWi 401/09 – hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ordnungswidrigkeitenverfahren in Frage komme kann. Das Drohen eines Fahrverbotes alleine reiche nicht immer aus. Eine notwendige Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten jedoch schon.
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