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Schweißer muss Fortbildungskosten nicht zurückzahlen

Erstellt von RA-Felsmann am 22. Januar 2009

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 203/08 – hat entschieden, dass ein Schweißer Fortbildungskosten nicht zurückzahlen muss. Seine Firma hatte diese finanziert und eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen die nach Auffassung des Gerichts – mit einer Laufzeit von drei Jahren – den Arbeitnehmer zu lange bindet. Zum vollständigen Artikel »

Tags: AGB, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertragsklausel, Fortbildung

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