Nach Arbeitgeberkündigungen werden die betroffenen Arbeitnehmer häufig von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Während das Arbeitsverhältnis mit seinen (Neben-)Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fortbesteht (BAG Urteil vom 23.01.2008- 5 AZR 393/07) hat das Bayerische Sozialgericht ein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis[...]